Seit dem heutigen Tag (24. November 2021) tritt die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW in Kraft. Damit ergeben sich Änderungen für die Teilnahme an unserem Hundeschulangebot mit den Gruppen Welpenstunde, Junghundestunde, Begleithundeausbildung und Leistungsklasse, dahingehend das eine Teilnahme nur noch unter 2G Regelung stattfinden kann. Das bedeutet das alle unsere Teilnehmer für die kommenden Übungsstunden einen gültigen Genesenen- oder Geimpftennachweis erbringen müssen um mittrainieren zu können.